Hinweis­geber­system

Das Biohealth Hinweisgebersystem

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen legen wir großen Wert auf die Integrität und Transparenz unserer Geschäftsprozesse. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ermöglicht es Ihnen, Verstöße vertraulich zu melden.
Dies steht im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das die Sicherheit und Anonymität von Personen gewährleistet, die auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam machen.
Wir ermutigen Sie, von diesem System Gebrauch zu machen, sollten Sie Unstimmigkeiten beobachten. Ihre Mithilfe ist essenziell, um die Einhaltung ethischer Standards zu sichern und unser Unternehmen vor Schaden zu bewahren.

 

Information zur Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Einsatz eines Hinweisgebersystems bei der BHI Biohealth International GmbH.
Wir, die BHI Biohealth International GmbH, sind als Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern dazu verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen. Wir haben daher zum 17. Dezember 2023 gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes ein Hinweisgebersystem implementiert, über welches Sie Hinweismeldungen einreichen können.

Unser Hinweisgebersystem erreichen Sie unter folgendem Link:

Zum Hinweisgebersystem 

Zweck der Implementierung eines solchen Systems ist es, die Entgegennahme und Aufklärung von Regel- oder Gesetzesverstößen innerhalb eines sicheren Kanals zu ermöglichen. Zudem möchten wir die Möglichkeit nutzen, durch die eingehenden Meldungen Probleme zu erkennen und dadurch Verbesserungen innerhalb des Unternehmens voranzutreiben zu können.

 

Was Sie über das System melden können

Voraussetzung für die Abgabe einer Hinweismeldung ist, dass der Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Dies ist der Fall, wenn es sich um einen Verstoß gegen EU-Recht oder nationale Rechtsvorschriften handelt. Der Gesetzgeber hat eine Übersicht der Anwendungsbereiche für Meldungen herausgegeben. Hiervon umfasst sind folgende Bereiche:
• Öffentliches Auftragswesen
• Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
• Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
• Produktsicherheit und -konformität
• Verkehrssicherheitsschutz
• Umweltschutz
• Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
• Öffentliche Gesundheit
• Verbraucherschutz
• Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
• Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
• Strafbewehrte Verstöße nach deutschem Recht
• Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, bei der die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient
• Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder

 

Wer eine Meldung über unser Hinweisgebersystem abgeben kann

Alle Personen, die in einem beruflichen Zusammenhang mit der BHI Biohealth International GmbH stehen, sind dazu berechtigt, einen Hinweismeldung in dem zur Verfügung gestellten Kanal abzugeben. Zu dem berechtigten Personenkreis gehören:
• Arbeitnehmer*innen, auch ehemalige
• Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
• Bewerber*innen
• Praktikant*innen
• Dienstleister und deren Mitarbeiter*innen
• Anteilseigner*innen und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören
• Kooperationspartner

 

Umgang mit Hinweisen und deren Inhalt

Die BHI Biohealth International GmbH ist darauf bedacht, die im System eingehenden Hinweismeldungen besonders vertraulich zu behandeln und in besonderem Maße zu schützen. Um ein angemessenes Schutzniveau der Daten gewährleisten zu können, setzen wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hinweisgebersystem ein.
Es haben ausschließlich befugte Personen Zugriff auf die Daten, die für die Abwicklung im Zusammenhang mit dem Eingang einer Meldung zuständig sind. Eine Offenlegung der Daten an die Geschäftsführung oder andere Dritte findet nicht statt.

 

Folgen eines Hinweises

Wenn Sie eine Meldung abgeben, haben Sie als Hinweisgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder sonstige Repressalien zu befürchten.

 

Wahrheitsgehalt der Information

Ihnen als Hinweisgeber müssen hinreichende Gründe vorliegen, um anzunehmen, dass die Ihnen zum Zeitpunkt der Hinweismeldung vorliegenden Informationen bezüglich des Gesetzesverstoßes der Wahrheit entsprechen.

 

Sachlicher Anwendungsbereich eröffnet

Der gemeldete Verstoß muss sich auf eine Handlung oder Unterlassung beziehen, die vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst wird.

 

Nutzung des zulässigen Meldeweges

Grundsätzlich ist der Hinweisgeberkanal dafür implementiert, Hinweismeldungen zu übermitteln. Alternativ ist eine Hinweismeldung aber auch über den externen Meldekanal, welcher durch die zuständige Aufsichtsbehörde betrieben wird, möglich. Bei Nutzung des externen Meldekanals erfolgt die Bearbeitung der Hinweismeldung ausschließlich durch die Aufsichtsbehörde.

 

Ablauf des Meldeprozesses

Eingehende Hinweismeldungen werden von der dazu beauftragten Person der BHI Biohealth International GmbH anonym verarbeitet. Generell besteht keine Verpflichtung Hinweismeldungen zu verfolgen, die nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Folgender Ablauf stellt sich bei Eingang einer Hinweismeldung dar:
a) Beobachtung eines Gesetzesverstoßes durch den Hinweisgeber
b) Bewertung des Hinweisgebers bezüglich der Beobachtungen und sichern von Beweisen
c) Meldung des Hinweises über den internen Meldekanal
d) Prüfung durch den Hinweisgeberschutz-Beauftragten
e) Klärung offener Punkte sowie Rückfragen mit Hinweisgeber
f) Eingangsbestätigung binnen 14 Tagen
g) Veranlassung von Folgemaßnahmen
h) Mitteilung über das Ergebnis der Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten

Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich erst einmal die Unschuldsvermutung für die gemeldete Person oder den vorgebrachten Vorwurf gilt, wenn wir Hinweismeldungen bearbeiten. Innerhalb der vorgegebenen Fristen werden wir Sie zudem über den aktuellen Fortschritt der Bearbeitung informieren. Es könnte jedoch notwendig sein, dass wir Sie für Rückfragen kontaktieren müssen. Während des gesamten Prüfprozesses bitten wir daher um Ihre Kooperation, damit wir sicherstellen, dass der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird.

Wird eine Meldung nicht vom oben genannten sachlichen Anwendungsbereich erfasst, wird diese nicht weiterverfolgt und wird dementsprechend nicht bearbeitet. Zusätzlich sieht der Richtliniengeber für Meldungen oder die Offenlegung von wissentlich falschen Informationen neben dem Verlust des Schutzanspruchs auch Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hinweisgeber vor. Dies tritt ein, wenn eine Hinweismeldung vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegeben wird. Meldungen, von denen Sie zum Zeitpunkt der Meldung fest überzeugt waren, dass sie der Wahrheit entsprechen, sind hiervon ausgenommen.

Sie sollten ausschließlich den von uns angebotenen Hinweisgeberkanal für die Übermittlung von Hinweismeldungen verwenden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Identität als auch der geschilderte Sachverhalt jederzeit geschützt ist. Zugriff auf Ihre Meldung erhalten nur die dazu berechtigten Personen.

Hier finden Sie außerdem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem.