Süßungsmittel als Novel Food
Es gibt einige Süßungsmittel oder Zuckerarten, die in anderen Teilen der Welt bereits eingesetzt werden, hierzulande allerdings noch nicht, da sie als neuartige Lebensmittel (Novel Food) gelten.
Diese müssen einen Zulassungsprozess durchlaufen, während dem umfassende Sicherheitsdaten vorgelegt werden müssen, bevor sie als Zusatzstoff zugelassen werden dürfen. Ein Süßstoff, für den es aktuell keine Zulassung in der EU gibt, ist beispielsweise Alitam. Aktuell liegt auch noch kein Antrag zur Aufnahme als Novel Food für den Süßstoff vor. Alitam wird beispielsweise in Australien, Neuseeland und Mexiko als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Das Süßungsmittel besteht aus den Aminosäuren L-Asparaginsäure sowie D-Alanin, ist 2000- bis 3000-mal süßer als Zucker und gilt als kalorienarm und hitzebeständig.
Ein weiteres Beispiel ist Allulose. Dabei handelt es sich um ein Kohlenhydrat ähnlich der Fructose, die in sehr geringen Mengen beispielsweise in Datteln, Feigen und Kiwis vorkommt. Die industrielle Gewinnung erfolgt enzymatisch aus der Fructose. Allulose soll einen niedrigen Brennwert aufweisen und zahnfreundlich sein. Das Zulassungsverfahren als Novel Food läuft in Europa mittlerweile seit über 5 Jahren.