Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Gut zu wissen

Clean Label: der Trend bei Nahrungs­ergänzungs­mitteln

Mehr Transparenz oder doch eher Verwirrung?

In der heutigen Welt, in der Verbraucher immer informierter werden und von Marken und Produkten Transparenz erwarten, gewinnt die Clean-Label-Philosophie zunehmend an Bedeutung. Dennoch kann das Thema einige Fragen aufwerfen.

Was bedeutet Clean Label und warum ist es wichtig?

Einige Verbraucher fürchten sich davor, dass Lebensmittel nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe enthalten oder haben gelesen, dass ein bestimmter Lebensmittelzusatzstoff gesundheitsschädliche Wirkungen aufweist. Hier kommen Clean-Label Produkte ins Spiel, wo mit Formulierungen wie „ohne…“ oder „frei von…“ geworben wird (zum Beispiel „ohne künstliche Aromen“ oder „frei von Geschmacksverstärkern“).

Die Clean-Label-Philosophie basiert auf dem Prinzip “weniger ist mehr”. Ziel ist eine reduzierte, verständliche Zutatenliste, die auf künstliche Zusatzstoffe, Farbstoffe, Aromen und andere negativ wahrgenommene Inhaltsstoffe verzichtet. Stattdessen sollen möglichst natürliche Zutaten eingesetzt werden, die für Verbraucher nachvollziehbar sind.  

Wie berechtigt sind die Sorgen über Zusatzstoffe und ungekennzeichnete Inhaltsstoffe?

Wie transparent ist Clean Labelling wirklich?  Zunächst einmal gilt: Es gibt auf EU-Ebene rechtliche Vorgaben, wie die Deklaration der Zutaten zu gestalten ist. Demnach können einige Stoffe in der Deklaration weggelassen werden. Darunter fallen Hilfsstoffe, die nicht im Endprodukt verbleiben sowie Zusatzstoffe, die zwar einen technologischen Zweck für einzelne Zutaten hatten, aber bezogen auf das Gesamtprodukt in zu geringen Mengen vorliegen sowie Trägerstoffe von Zutaten. Diese würden das Zutatenverzeichnis verlängern, ohne einen Mehrwert für den Verbraucher zu bieten. Deswegen wurde im Artikel 20 der Lebensmittelinformationsverordnung (VO Nr. 1169/2011) festgelegt, dass diese vom Erfordernis der Zutatenkennzeichnung ausgenommen sind. Alle anderen als die im Artikel 20 genannten Stoffgruppen müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden, darunter auch alle im Endprodukt technologisch wirksamen Zusatzstoffe. 

Grundsätzlich sind Zusatzstoffe in der VO Nr. 1333/2008 als Substanzen definiert, die einem Lebensmittel zu einem bestimmten technologischen Zweck (z.B. Konservierung, Süße, Farbgebung, …)  zugesetzt werden. Zusatzstoffe sind gemäß europäischer Zusatzstoffverordnung zugelassen. Für viele von ihnen sind Verwendungshöchstmengen in VO Nr. 1333/2008 festgelegt. Bei triftigen Sicherheitsbedenken verlieren Zusatzstoffe ihre Zulassung, so wie der Farbstoff Titandioxid, weshalb Kapselhüllen mit diesem Farbstoff in der EU nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Generell ist aber erstmal davon auszugehen, dass Zusatzstoffe  - wenn die Grenzwerte aus VO Nr.1333/2008 eingehalten werden - nicht gesundheitsschädlich sind, da sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben und ihre Sicherheit auch in regelmäßigen Abständen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu bewertet wird. Dass die Zulassung wie beim Titandioxid auf Grund einer neuen Studienlage zurückgezogen wird, ist nur sehr selten der Fall. 

In der Vergangenheit war es dagegen häufiger der Fall, dass eine einzelne Studie, die einem Zusatzstoff negative gesundheitliche Wirkung nachgesagt hat, medial große Aufmerksamkeit bekam. Darauffolgende Studien anderer Institutionen, die auf Fehler im Versuchsaufbau der ersten hingewiesen haben und selbst keine gesundheitsschädlichen Wirkungen des Zusatzstoffes feststellen konnten, ist dann häufig nicht die gleiche Aufmerksamkeit zu Teil geworden. Dies hat zum negativen Image einiger Zusatzstoffe geführt. 

Alles klar beim Clean Labelling?

Verständlich oder irreführend?

Zusatzstoffe müssen im Zutatenverzeichnis mit ihrem Klassennamen (z.B. Farbstoff oder Konservierungsmittel) versehen werden. Meist soll genau dies auf der Verpackung aber nicht auftauchen. Häufig werden aber dennoch Zutaten benötigt, um die Wirkung eines Zusatzstoffes zu erzielen, wie die folgenden beiden Beispiele verdeutlichen sollen: 

  • Ein Produkt wird mit der Aussage „ohne Farbstoffe“ gekennzeichnet. 
    In der Zutatenliste findet sich aber ein färbendes Lebensmittel (z.B. rote Beete oder Spirulina)
  • Auf dem Etikett findet sich die Auslobung „ohne Geschmacksverstärker“.
    Laut Zutatenliste ist aber Hefeextrakt enthalten, der traditionell zum Würzen verwendet wird. 

Diese Stoffe müssen rechtlich nicht als Farbstoffe, Geschmacksverstärker o.ä. deklariert werden, da es sich hierbei nicht um Zusatzstoffe, sondern um Lebensmittel handelt. Sie haben aber die gleiche Wirkung wie die genannten Zusatzstoffe.

Verbraucherumfragen haben ergeben, dass viele Kunden bei einem Versprechen wie „ohne Farbstoffe“ oder „ohne Geschmacksverstärker“ davon ausgehen, dass keine Zutat enthalten ist, die diese Funktion ausübt. Geht es also rein um die Transparenz für den Kunden ist es fragwürdig, ob zum Beispiel „Geschmacksverstärker: Glutamat“ nicht verständlicher ist als der reine Hinweis auf „Hefeextrakt“ im Zutatenverzeichnis. 

Unbestritten werden beim Clean Labelling mehr natürliche als künstliche Inhaltsstoffe eingesetzt. Wo zum Beispiel noch vor 20 Jahren synthetische Farbstoffe verwendet wurden, besinnt man sich durch das Clean Labelling heute auf färbende Lebensmittel wie rote Beete oder Spirulina zurück, die schon vor Jahrhunderten zum Färben verwendet wurden.

Clean Label in der Praxis: Wo Inhaltsstoffe unverzichtbar sind

Ein Fakt, den Clean Label Verfechter gerne unterschätzen: Es gibt Bereiche, in denen man kaum um Zusatzstoffe herumkommt, da eine bestimmte technologische Wirkung für das gewünschte Produkt benötigt wird.

Ein häufiges Missverständnis beim Clean Labelling ist die Annahme, dass vollständig auf Zusatzstoffe verzichtet werden kann. Tatsächlich sind bestimmte Zusatzstoffe aus technologischen Gründen notwendig, um Qualität, Stabilität, Dosierbarkeit oder Produktsicherheit zu gewährleisten – insbesondere bei Tabletten, Kapseln oder aromatisierten Pulvern.

Beispielsweise können Tabletten in der Regel nicht ohne Tablettierungshilfsstoffe hergestellt werden. Auch eine pflanzliche Kapsel hat automatisch immer mindestens einen Zusatzstoff, da pflanzliche Kapselhüllen wie Hydroxypropylmethylcellulose ein Überzugsmittel und somit ein Zusatzstoff sind. Selbst bei Pulvern, die man, wie man meinen könnte, vielleicht am ehesten noch ohne Zusätze herstellen kann, wird ein aromatisiertes Produkt mit Süßungsmittel häufig besser schmecken als eins, bei dem auf Aromen und Süßung komplett verzichtet wird. 'Kein Süßungsmittel und kein Zucker, aber trotzdem süß!' ist ein Widerspruch in sich. Natürlich süße Lebensmittel wie Obst weisen einen höheren Zuckergehalt auf als andere Lebensmittel und beziehen ihre Süße damit auch aus dem Zucker. Manchmal sind gewisse Kompromisse notwendig für ein rundes und leckeres Produkt.

Mehr zum Thema Lebensmittelzusatzstoffe

Clean Label: Chance für Marken und Produktpositionierung

Clean Label Produkte sind eine Chance zur Differenzierung und Positionierung im Markt. Auch wir ziehen natürliche Rohstoffe, wann immer möglich, den synthetischen Stoffen vor. Dennoch verwenden wir unter Rücksprache mit euch als Kunden auch Zusatzstoffe, wenn es sinnvoll und notwendig ist.

Bei Biohealth ist es unser Ziel, Kunden glücklich zu machen. Dazu gehört für uns auch die Beratung zur Rezeptur. Deshalb treten wir natürlich immer mit euch als Kunden in Kontakt, um die bestmögliche Lösung zu finden, damit eure Kunden in eure Marke vertrauen können.

Hast du ein Produkt, das du gerne überarbeiten lassen möchtest oder möchtest du lieber ein neues Produkt auf den Markt bringen? Wir beraten dich gerne dazu, welche Stoffe wichtig sind und worauf wir in deinem Produkt verzichten können.

Melde dich gerne bei uns und lass und das weitere Vorgehen besprechen.

Zum Kontaktformular

Wichtiges auf einen Blick

Clean Labelling beschreibt die Bewerbung eines Produkts mit Hinweisen, dass bestimmte Inhaltsstoffe (z.B. Konservierungsstoffe) nicht enthalten sind. Ziel ist es auf künstliche Zusatzstoffe und andere Inhaltsstoffe mit negativem Image zu verzichten. Die Zutatenliste soll dadurch kürzer und für den Verbraucher verständlicher werden. Clean Label ist kein rechtlich geschützter Begriff, sondern ein Qualitäts- und Transparenzkonzept.

Nein. Clean Label ist ein Marketingbegriff, welcher rechtlich nicht definiert ist. Clean-Label-Auslobungen dürfen nicht irreführend sein oder gegen bestehende lebensmittelrechtliche Verordnungen verstoßen.

Kommt drauf an. Wenn z.B. „ohne Farbstoffe“ beworben wird, können trotzdem noch alle anderen Zusatzstoffklassen im Produkt eingesetzt werden. Außerdem werden die Zusatzstoffe zum Teil durch andere Inhaltsstoffe eingesetzt, die dieselbe Funktion erfüllen (z.B. färbende Lebensmittel statt Farbstoffe).

Wenn ein Zusatzstoff nur in einem Lebensmittel enthalten ist, weil er durch eine enthaltene Zutat auf dieses übertragen wurde, er selbst aber keinerlei technologische Wirkung mehr auf das Endprodukt ausübt, dann ist er von der Erfordernis der Angabe im Zutatenverzeichnis ausgenommen. Weiterhin müssen auch Verarbeitungshilfsstoffe, die bei der Verarbeitung verwendet, aber im Endprodukt nicht mehr vorhanden sind sowie Trägerstoffe nicht in einer Zutatenliste angegeben werden.

Ja. Bei Versprechen wie z.B „frei von Geschmacksverstärkern“ gehen viele Verbraucher davon aus, dass keine Inhaltsstoffe in der Rezeptur enthalten sind, die diese Funktion ausüben. Zum Teil sind aber Zutaten enthalten, die nicht als Zusatzstoffe gelten, aber genau dieselbe technologische Wirkung wie Zusatzstoffe besitzen.

Nicht immer. Tabletten, Kapseln oder aromatisierte Pulver benötigen häufig Hilfs- oder Zusatzstoffe, um Qualität, Stabilität und Geschmack sicherzustellen.

Hier kann ein bewusster Kompromiss zwischen der Technologischen Notwendigkeit und dem Bedürfnis nach Clean Labeling notwendig werden.

Clean Label spiegelt den Wunsch der Verbraucher nach Natürlichkeit, Transparenz und Vertrauen wider. Richtig umgesetzt, kann Clean Label die Markenpositionierung stärken und die Akzeptanz von Nahrungsergänzungsmitteln erhöhen.

Biohealth berät bei der Entwicklung und Optimierung von Rezepturen. Gemeinsam mit unseren Kunden prüfen wir, welche Inhaltsstoffe notwendig sind und wo auf Zusatzstoffe verzichtet werden kann – immer im Einklang mit Qualität, Recht und Verbraucherverständnis.