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Gut zu wissen

Der Trend zum Clean Labelling bei Nahrungs­ergänzungs­mitteln

Mehr Transparenz oder doch eher Verwirrung?

In der heutigen Welt, in der Verbraucher immer informierter werden und von Marken und Produkten Transparenz erwarten, gewinnt die Clean-Label-Philosophie zunehmend an Bedeutung. Dennoch kann das Thema einige Fragen aufwerfen.

Was genau bedeutet "Clean Label" und warum ist es wichtig?

Die Clean-Label-Philosophie basiert auf dem Prinzip “weniger ist mehr”. Produkte sollen eine einfache, verständliche und überschaubare Zutatenliste haben, die ohne künstliche Zusatzstoffe, Farbstoffe, Aromen und andere, mit einem negativen Image behaftete Inhaltsstoffe auskommt.  Einige Verbraucher fürchten sich davor, dass Lebensmittel nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe enthalten oder haben gelesen, dass ein bestimmter Lebensmittelzusatzstoff gesundheitsschädliche Wirkungen aufweist. Hier kommen Clean-Label Produkte ins Spiel, wo mit Formulierungen wie „ohne…“ oder „frei von…“ geworben wird (zum Beispiel „ohne künstliche Aromen“ oder „frei von Geschmacksverstärkern“).

Wie berechtigt sind die Sorgen über Zusatzstoffe und ungekennzeichnete Inhaltsstoffe?

Wie transparent ist Clean Labelling wirklich?  Zunächst einmal gilt: Es gibt auf EU-Ebene rechtliche Vorgaben, wie die Deklaration der Zutaten zu gestalten ist. Demnach können einige Stoffe in der Deklaration weggelassen werden. Darunter fallen Hilfsstoffe, die nicht im Endprodukt verbleiben sowie Zusatzstoffe, die zwar einen technologischen Zweck für einzelne Zutaten hatten, aber bezogen auf das Gesamtprodukt in zu geringen Mengen vorliegen sowie Trägerstoffe von Zutaten. Diese würden das Zutatenverzeichnis verlängern, ohne einen Mehrwert für den Verbraucher zu bieten. Deswegen wurde im Artikel 20 der Lebensmittelinformationsverordnung (VO Nr. 1169/2011) festgelegt, dass diese vom Erfordernis der Zutatenkennzeichnung ausgenommen sind. Alle anderen als die im Artikel 20 genannten Stoffgruppen müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden, darunter auch alle im Endprodukt technologisch wirksamen Zusatzstoffe. 

Grundsätzlich sind Zusatzstoffe in der VO Nr. 1333/2008 als Substanzen definiert, die einem Lebensmittel zu einem bestimmten technologischen Zweck (z.B. Konservierung, Süße, Farbgebung, …)  zugesetzt werden. Zusatzstoffe sind gemäß europäischer Zusatzstoffverordnung zugelassen. Für viele von ihnen sind Verwendungshöchstmengen in VO Nr. 1333/2008 festgelegt. Bei triftigen Sicherheitsbedenken verlieren Zusatzstoffe ihre Zulassung, so wie der Farbstoff Titandioxid, weshalb Kapselhüllen mit diesem Farbstoff in der EU nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Generell ist aber erstmal davon auszugehen, dass Zusatzstoffe  - wenn die Grenzwerte aus VO Nr.1333/2008 eingehalten werden - nicht gesundheitsschädlich sind, da sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben und ihre Sicherheit auch in regelmäßigen Abständen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu bewertet wird. Dass die Zulassung wie beim Titandioxid auf Grund einer neuen Studienlage zurückgezogen wird, ist nur sehr selten der Fall. 

In der Vergangenheit war es dagegen häufiger der Fall, dass eine einzelne Studie, die einem Zusatzstoff negative gesundheitliche Wirkung nachgesagt hat, medial große Aufmerksamkeit bekam. Darauffolgende Studien anderer Institutionen, die auf Fehler im Versuchsaufbau der ersten hingewiesen haben und selbst keine gesundheitsschädlichen Wirkungen des Zusatzstoffes feststellen konnten, ist dann häufig nicht die gleiche Aufmerksamkeit zu Teil geworden. Dies hat zum negativen Image einiger Zusatzstoffe geführt. 

Alles klar beim Clean Labelling?

Zusatzstoffe müssen im Zutatenverzeichnis mit ihrem Klassennamen (z.B. Farbstoff oder Konservierungsmittel) versehen werden. Meist soll genau dies auf der Verpackung aber nicht auftauchen. Häufig werden aber dennoch Zutaten benötigt, um die Wirkung eines Zusatzstoffes zu erzielen, wie die folgenden beiden Beispiele verdeutlichen sollen: 

  • Ein Produkt wird mit der Aussage „ohne Farbstoffe“ gekennzeichnet. 
    In der Zutatenliste findet sich aber ein färbendes Lebensmittel (z.B. rote Beete oder Spirulina)
  • Auf dem Etikett findet sich die Auslobung „ohne Geschmacksverstärker“.
    Laut Zutatenliste ist aber Hefeextrakt enthalten, der traditionell zum Würzen verwendet wird. 

Diese Stoffe müssen rechtlich nicht als Farbstoffe, Geschmacksverstärker o.ä. deklariert werden, da es sich hierbei nicht um Zusatzstoffe, sondern um Lebensmittel handelt. Sie haben aber die gleiche Wirkung wie die genannten Zusatzstoffe.

Verbraucherumfragen haben ergeben, dass viele Kunden bei einem Versprechen wie „ohne Farbstoffe“ oder „ohne Geschmacksverstärker“ davon ausgehen, dass keine Zutat enthalten ist, die diese Funktion ausübt. Geht es also rein um die Transparenz für den Kunden ist es fragwürdig, ob zum Beispiel „Geschmacksverstärker: Glutamat“ nicht verständlicher ist als der reine Hinweis auf „Hefeextrakt“ im Zutatenverzeichnis. 

Unbestritten werden beim Clean Labelling mehr natürliche als künstliche Inhaltsstoffe eingesetzt. Wo zum Beispiel noch vor 20 Jahren synthetische Farbstoffe verwendet wurden, besinnt man sich durch das Clean Labelling heute auf färbende Lebensmittel wie rote Beete oder Spirulina zurück, die schon vor Jahrhunderten zum Färben verwendet wurden.

Welche Inhaltsstoffe sind wirklich notwendig?

Ein Fakt, den Clean-Label Verfechter gerne unterschätzen: Es gibt Bereiche, in denen man kaum um Zusatzstoffe herumkommt, da eine bestimmte technologische Wirkung für das gewünschte Produkt benötigt wird.

Beispielsweise können Tabletten in der Regel nicht ohne Tablettierungshilfsstoffe hergestellt werden. Auch eine pflanzliche Kapsel hat automatisch immer mindestens einen Zusatzstoff, da pflanzliche Kapselhüllen wie Hydroxypropylmethylcellulose ein Überzugsmittel und somit ein Zusatzstoff sind. Selbst bei Pulvern, die man, wie man meinen könnte, vielleicht am ehesten noch ohne Zusätze herstellen kann, wird ein aromatisiertes Produkt mit Süßungsmittel häufig besser schmecken als eins, bei dem auf Aromen und Süßung komplett verzichtet wird. 'Kein Süßungsmittel und kein Zucker, aber trotzdem süß!' ist ein Widerspruch in sich. Natürlich süße Lebensmittel wie Obst weisen einen höheren Zuckergehalt auf als andere Lebensmittel und beziehen ihre Süße damit auch aus dem Zucker. Manchmal sind gewisse Kompromisse notwendig für ein rundes und leckeres Produkt.

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Gemeinsam zum maßgeschneiderten Produkt

Clean Label Produkte sind eine Chance zur Differenzierung und Positionierung im Markt. Auch wir ziehen natürliche Rohstoffe, wann immer möglich, den synthetischen Stoffen vor. Dennoch verwenden wir unter Rücksprache mit euch als Kunden auch Zusatzstoffe, wenn es sinnvoll und notwendig ist.

Bei Biohealth ist es unser Ziel, Kunden glücklich zu machen. Dazu gehört für uns auch die Beratung zur Rezeptur. Deshalb treten wir natürlich immer mit euch als Kunden in Kontakt, um die bestmögliche Lösung zu finden, damit eure Kunden in eure Marke vertrauen können.

Hast du ein Produkt, das du gerne überarbeiten lassen möchtest oder möchtest du lieber ein neues Produkt auf den Markt bringen? Wir beraten dich gerne dazu, welche Stoffe wichtig sind und worauf wir in deinem Produkt verzichten können.

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