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Pflichtangaben auf Verpackungen
Was muss auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels stehen?
Spätestens, wenn dein Nahrungsergänzungsmittel bei uns produziert wird und bevor du es in Verkehr bringst wird ein Thema relevant: gesetzliche Pflichtangaben auf Verpackungen. Denn das Etikett eines Produkts ist mehr als nur eine hübsche Verpackung – es muss den rechtlichen Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) und der Nahrungsergänzungsmittelverordnung entsprechen. Wir zeigen dir, welche Angaben verpflichtend sind und worauf du bei LMIV Kennzeichnung achten musst.
NemV & LMIV Kennzeichnung
Das muss sie enthalten

1. Wer steckt hinter dem Produkt?
Auf jedem Etikett muss der Name oder die Firma sowie die vollständige Anschrift des Inverkehrbringers angegeben sein. Wichtig: Die Adresse muss innerhalb der EU liegen.
2. Was ist das überhaupt?
Die Bezeichnung des Lebensmittels muss klar und eindeutig sein – also beispielsweise „Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C“.
3. Wie soll das Produkt konsumiert werden?
Du musst angeben, welche Aufnahmemenge für dein Produkt empfohlen wird und dies ggfs. durch Verzehrhinweise ergänzen (z. B. „Täglich 1 Kapsel unzerkaut mit ausreichend Wasser einnehmen“)
4. Was steckt drin - und wie viel davon?
Es braucht eine Angabe über den Gehalt an Nährstoffen und sonstigen Stoffen mit ernährungsphysiologischer Wirkung, bezogen auf die tägliche Verzehrmenge. Für Vitamine und Mineralstoffe musst du zusätzlich den Nährstoffbezugswert (NRV) laut Verordnung angeben.
5. Warnhinweise
Sicherheit geht vor: Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Bonbon – daher sind Sicherheitshinweise vorgeschrieben, z. B.:
„Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.“
„Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.“
Auch stoffbezogene Warnhinweise können nötig sein, z. B. bei Produkten mit Koffein oder bei bestimmten Süßungsmitteln.
6. Zutaten offenlegen - transparent und vollständig
Alle enthaltenen Stoffe müssen in einem Zutatenverzeichnis aufgelistet werden – in absteigender Reihenfolge nach Gewicht. Zusatzstoffe sind mit Klassennamen und Bezeichnung anzugeben. Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen besonders hervorgehoben werden (z. B. fett oder großgeschrieben). Die Liste muss mit dem Wort „Zutaten“ eingeleitet werden.
7. Quantitative Zutatenangabe (QUID)
Wenn eine Zutat durch Wort oder Bild besonders hervorgehoben wird (z. B. „mit Heidelbeeren“ und ein Bild davon), muss auch die prozentuale Menge dieser Zutat am Endprodukt angegeben werden.
8. Nährwertdeklaration - freiwillig, aber sinnvoll
Für Nahrungsergänzungsmittel ist eine Nährwerttabelle im Normalfall zwar nicht verpflichtend, aber sie kann Verbrauchern zusätzliche Orientierung bieten – insbesondere bei Kombiprodukten mit Makronährstoffen oder bei Pulverprodukten, die in größeren Mengen verzehrt werden.
9. Wie viel ist drin?
Die Nettofüllmenge (z. B. „60 Kapseln = 30 g“) und die Verkehrsbezeichnung müssen in einem gemeinsamen Sichtfeld stehen.
10. Gut lesbar muss es sein
Alle Pflichtangaben auf dem Etikett müssen mindestens in 1,2 mm x-Höhe (Schriftgröße) gedruckt sein – bei sehr kleinen Verpackungen sind Ausnahmen möglich.
11. Mindesthaltbarkeit und Lagerung
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) muss in der Form „Mindestens haltbar bis Ende: …“ oder „Mindestens haltbar bis: …“ angegeben werden. Es darf auch separat aufgedruckt sein, wenn du auf dem Etikett gut sichtbar auf die Stelle verweist (z. B. „siehe Boden“). Wir empfehlen zusätzlich den Hinweis auf die Losnummer, etwa so: „Mindestens haltbar bis Ende / Lot-Nr.: siehe Boden“.
Wenn dein Produkt empfindlich auf Wärme oder Feuchtigkeit reagiert, sind Lagerungshinweise wie „Kühl und trocken lagern“ ebenfalls verpflichtend.
Unterstützung durch Biohealth
Die gesetzlichen Vorgaben für Pflichtangaben auf Verpackungen sind oft komplex. Mit den vorgenannten Informationen konnten wir dir hoffentlich einen ersten Einblick in das Thema geben. Unsere Regulatory Affairs Abteilung unterstützt dich während und nach der Produktentwicklung gerne bei der korrekten Kennzeichnung und Deklaration deiner Nahrungsergänzungsmittel. Gemeinsam können wir auch speziellere Themen umsetzen, beispielsweise Bio-Kennzeichnungen oder eine „Made in Germany“ Deklaration. Wir unterstützen dich bei den dazu vorhandenen Regelungen gerne. Zusammen sorgen wir dafür, dass dein Produkt marktfähig ist.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für eine verbindliche Einzelfallbewertung kontaktiere bitte einen spezialisierten Rechtsdienstleister.